Zeit zu wohnenNATÜRLICH & NAH
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Unser Wohnungsangebot

Unser Wohnungsangebot umfasst aktuell rund 700 Wohnungen – von der Single- bis zur großzügigen Familienwohnung. Alle Einheiten verfügen über hochwertige Ausstattung mit sehr gutem Preis-Leistungsverhältnis.

Sie suchen eine Wohnung? So funktioniert der Vergabeprozess – einfach, einheitlich und fair.​

Sie suchen eine Wohnung? So funktioniert der Vergabeprozess - einfach, einheitlich und fair.

Sie können sich das Antragsformular herunterladen oder es persönlich in unserem Büro, Grabengasse 24/1, 2500 Baden zu den Öffnungszeiten abholen.

Downloads: Antragsformular_BSI_2023.pdf

Geben Sie den ausgefüllten Wohnungsantrag gemeinsam mit den erforderlichen Dokumenten ab. Um die Rechtmäßigkeit der Antragstellung zu garantieren, behalten wir uns vor, alle Bewerber:innen persönlich kennenzulernen. Wir ersuchen Sie daher, die Unterlagen persönlich in unser Büro zu bringen.


Erforderliche Dokumente:

  • Meldezettel aller im Antrag erwähnten Personen
  • Nachweis über Alimentationsverpflichtungen
  • Nachweis über Familienbeihilfe
  • Staatsbürgerschaftsnachweise aller im Antrag erwähnten Personen
  • Einkommensnachweise aller im Antrag erwähnten Personen (bei Arbeitslosigkeit AMS-Unterlagen / Notstandshilfeunterlagen / Mindestsicherungsunterlagen)
  • Nachweise über Vermögen/etwaige Rechtsbestände
  • Alle Nachweise in deutscher Sprache oder beglaubigter Übersetzung

Liegt der vollständige Wohnungsantrag bei uns auf, werden Sie mit ihrer E-Mail-Adresse in unserem System erfasst. Danach erhalten Sie Ihren persönlichen Zugangscode zum aktuellen Wohnungsangebot auf unserer Website. Dieser Zugang ist – wie auch Ihr Wohnungsantrag – für 1 Jahr gültig. Sie können sich jetzt für alle angebotenen Wohnungen innerhalb der vorgesehenen Fristen bewerben. Die Bewerbungsfristen finden Sie in den jeweiligen Exposés der Wohnungen. Bewerbungen für mehrere Wohnungen gleichzeitig sind möglich.

Hinweis: Falls Sie keinen Internetzugang haben, können Sie das Wohnungsangebot auch in unserem Büro zu den Öffnungszeiten einsehen.

Alle angebotenen Wohnungen können an einem bestimmten, im Exposé angekündigten Termin besichtigt werden. Sagt Ihnen die Wohnung nach erfolgter Besichtigung zu, bestätigen Sie im Besichtigungsprotokoll nochmals Ihr Interesse.

Auf Basis der Besichtigungsprotokolle erstellen wir die Vergabeliste. Sie bildet die Grundlage für die Wohnungsvergabe. Über die Vergabe der Wohnungen entscheidet im letzten Schritt unser Aufsichtsrat in seiner nächsten Sitzung. 

Unmittelbar nach der Vergabesitzung werden die Bewerber:innen entsprechend Ihrer Reihung verständigt; zuerst die Partei, die den Zuschlag erhalten hat. Lehnt die Person die Wohnung ab, kommt die nächstgereihte Partei zum Zug. Ab diesem Zeitpunkt werden auch jene Bewerber:innen verständigt, die KEINEN Zuschlag erhalten haben. Sie werden eingeladen, sich wieder zu bewerben.

Im Idealfall kommt es mit einer Partei zum Abschluss eines Mietvertrages (befristet auf 3 Jahre) – damit ist die Wohnung vergeben. 

Verfügbare Wohnungen

(nur für registrierte Benutzer)

Entdecken Sie Baden

Historische Kur- und Kaiserstadt? Baden ist heute weit mehr als das! Dank der idealen Lage lebt man in Baden immer am Puls des Geschehens – und zugleich mitten im Grünen.

Allgemeine Hinweise

  • Die Vergabe der Wohnungen erfolgt auf Basis Ihrer vollständigen Unterlagen durch Entscheidung unseres Aufsichtsrates.
  • Alle bei uns eingelangten Wohnungsanträge sind ein Jahr gültig und nach Ablauf dieser Frist zu erneuern.
  • Wohnungen, die nicht vergeben wurden, bleiben im Angebot und der Prozess beginnt von neuem.
  • Die Anzahl der freien Wohnungen ist abhängig von jener der zurückgestellten Wohnobjekte. Da die Nachfrage meist den verfügbaren Wohnraum übersteigt, erhalten nicht alle Bewerber:innen eine Zusage. Wir empfehlen daher allen Bewerber:innen, sich vorsorglich nach alternativen Wohnungsmöglichkeiten – etwa in angrenzenden Gemeinden mit guter öffentlicher Anbindung an Baden – umzusehen.
  • Jede Wohnungsvergabe erfolgt befristet auf 3 Jahre. Die – ebenfalls befristete – Fortsetzung des Mietverhältnisses ist bei korrektem Zahlungsverhalten und sorgfältigem Verhalten durchaus üblich.
  • Die Wohnungen werden ordnungsgemäß/saniert vergeben und sind im übernommenen Zustand – lediglich vermindert um die unvermeidliche Abnutzung – zurückzustellen. Individuelle Umgestaltungen sind nicht gewünscht, werden nicht übernommen und sind vor Rückstellung in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen.

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